Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Windlooper Motorrad-Expeditionen
(Stand: 01.01.2004)

1. Anmeldung

Durch seine Anmeldung bietet die Teilnehmerin / der Teilnehmer (nachfolgend TN genannt) dem Tourveranstalter Windlooper Motorrad-Expeditionen Altmann, Am Wald 49, 26605 Aurich, Tel. 04941-964513, Fax 04941-61320 (nachfolgend kurz Windlooper genannt) den Abschluß eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich per eMail, Fax oder Brief erfolgen.

Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Windlooper zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist Windlooper 10 Tage an sein neues Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN dies durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten TN aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Anzahlung/Zahlung

Sofern nicht anders ausgewiesen gelten nachfolgende Zahlungsmodalitäten: Mit der schriftlichen Bestätigung durch Windlooper ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Tourpreises pro Person sofort zu leisten. Der Rest des vereinbarten Tourpreises muß bis mindestens 4 Wochen vor dem bestätigten Tourbeginn bei Windlooper eingehen. Bei Anmeldungen kürzer als 4 Wochen vor Tourbeginn ist der gesamte Tourpreis nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung sofort zahlungsfällig.

Der TN erhält die Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises umgehend zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung des Tourpreises besteht kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Tourleistungen.

Bei Zahlungsrückständen behält sich Windlooper vor, für den TN kostenpflichtig vom Vertrag zurückzutreten. Ab der zweiten Mahnung werden Verzugs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% des Tourpreises, mindestens aber 3 Euro erhoben.

3. Leistungen und Preis

Die Leistungen sind für jede Tour unterschiedlich und in der Tourbeschreibung festgehalten. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Preis nicht enthalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur wirksam, wenn sie von Windlooper schriftlich bestätigt werden.

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten des Tourvertrages, die von Windlooper nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.

Werden auf Wunsch des TN nach Buchung der Tour Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Windlooper bis 28 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 10 Euro je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4. Rücktritt und Erstattung

Der Rücktritt von einer gebuchten Tour ist nur schriftlich möglich (per Einschreiben empfohlen) und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei Windlooper eingeht. Läßt sich der TN durch einen Dritten ersetzen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.

Der Rücktritt von einer Veranstaltung muß immer schriftlich und unter Angabe der eigenen Bankverbindung mitgeteilt werden. An Kosten für den TN im Falle des Reiserücktrittes fallen hier an: Bei Rücktritt von der Tour bis 28 Tage vor Tourbeginn 10 % des Tourpreises bzw. mind. 25,00 Euro/Person, bis 21 Tage vor Tourbeginn 25 % des Tourpreises bzw. mind. 50,00 Euro/Person, bis 14 Tage vor Tourbeginn 50 % des Tourpreises, bis 7 Tag vor Tourbeginn 75 % des Tourpreises, am Reisetag 100 % des Tourpreises

Nimmt der TN Tourleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes.

5. Reiseversicherung

Die Tourenpreise enthalten keine Reiseversicherungen. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Rücktritt und Kündigung durch Windlooper

Windlooper Motorradtouren sind in der Regel teilnehmerbeschränkt. Die TN-Zahl liegt i.d.R. bei mindestens 6 und höchstens 16 Personen. Die vorhandenen Plätze werden in Reihenfolge des Zahlungseinganges vergeben. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, wird eine Warteliste eingerichtet und freiwerdende Plätze im Nachrückverfahren vergeben.

Wenn die MindestteilnehmerzahI nicht erreicht wird, kann Windlooper von einer Tour bis zum 12. Tag vor Beginn zurücktreten. In diesem Fall wird der TN unverzüglich davon unterrichtet und die Reisekosten werden vollständig zurückerstattet.

Windlooper kann die Tour abbrechen, wenn a) der Reiseleiter wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson von Windlooper gestellt werden kann. Der TN erhält nur in diesem Fall den anteiligen Reisepreis rückerstattet. Oder b) extreme Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung der Tour unmöglich machen.

Windlooper kann ferner vor oder nach Antritt der Tour den Tourvertrag kündigen wenn der TN c) die Durchführung der Tour trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt Windlooper, so behält er den Anspruch auf den Tourpreis, muß sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Oder wenn d) der TN den Anweisungen des Tourguides bezüglich Verkehrsvorschriften und Fahrweise trotz Ermahnung nicht Folge leistet.

7. Haftung

Windlooper haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Hoteliers etc.), c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Tourleistungen.

Die Haftung von Windlooper ist ausgeschlossen für a) Fremdleistungen (Veranstaltungen, Ausstellungen). Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens/Veranstalters. b) Unfälle während der Reise. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich auch dann, wenn er in der Gruppe fährt und dem Reiseleiter folgt. c) Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen. d) Die Haftung Windloopers ist insgesamt auf Höhe des dreifachen Tourpreises beschränkt.

Jeder Kunde verzichtet durch die schriftliche Anmeldung und ihre/seine Unterschrift ausdrücklich auf Haftungsansprüche für alle im Zusammenhang mit den Motorradtouren/Veranstaltungen entstehenden Schäden und auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen a) Windlooper, b) deren Beauftragte oder Helfer c) Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter anderer Fahrzeuge, die an den Touren teilnehmen und d) Sponsoren oder irgendwelche Personen, die mit den Touren/Veranstaltungen in Verbindung stehen.

8. Mitwirkungspflicht

Der TN ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Beanstandungen sind den Tourguides umgehend zu melden, da sonst ein Anspruch insoweit nicht besteht.

Ansprüche sind binnen eines Monats nach Tourende schriftlich beim Veranstalter anzumelden.

9. Sicherheitsbestimmungen

Der TN sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Bei allen Tour-Veranstaltungen sind lediglich Motorräder und Gespanne mit Straßenzulassung erlaubt (keine Rennmaschinen, Wettbewerbsfahrzeuge oder “rote Nummern”).

Der fahrsichere Zustand der TN-Fahrzeuge ist Voraussetzung für eine Veranstaltungsteilnahme.

10. Schlußbestimmungen

Druck- und Rechenfehler können von Windlooper jederzeit korrigiert werden. Wir weisen darauf hin, daß die für die Organisation der Veranstaltungen erforderlichen Daten elektronisch verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Tourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Tourvertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aurich

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